RSM Ingenieure GmbH – Baugrube Siegen

Bestandssicherung

Ein wichtiger Bestandteil der Planung einer Baumaßnahme ist die Sicherstellung der Durchführung von Bauleistungen bei gleichzeitigem Bestandsschutz von bestehenden Bauwerken sowie Kabeln und Leitungen.

Hierzu zählen Maßnahmen, die vor Beginn der Ausführung der Bauleistung auszuführen sind, oder solche, die parallel zur Ausführung kommen.

Durch den Einsatz der verschiedenen Bestandssicherungsmaßnahmen eröffnet sich die Möglichkeit im Falle des Falles zügig eingreifen zu können, um Schäden zu vermeiden oder sich vor unberechtigten Schadensersatzansprüchen abzusichern.

RSM Ingenieure GmbH

Sachverständigengutachten

Wir erstellen bei einem eingetretenen Schaden ihr Sachverständigengutachten. Dabei ermitteln wir die Schadensursache und fügen Angaben zu ergänzenden Untersuchungsmaßnahmen hinzu.
Dazu führen wir die detaillierten Maßnahmen zur Beseitigung oder Behebung des Schadens auf.

  • Ermittlung Schadensursache
  • Angaben zu ergänzenden Untersuchungsmaßnahmen
  • Maßnahmen zur Beseitigung oder Behebung des Schadens
  • Erstellung Sachverständigengutachten

Zustandsfeststellung & Zustandsbewertung

Die Bestandsgebäude werden gründlich fotografisch dokumentiert, daraufhin erstellen wir eine Einschätzung der geplanten Baumaßnahmen und Arbeiten in Bezug auf Beeinträchtigungen.

Hierbei werden Aspekte der Bodenbeschaffenheit, der Gebäudestatik und der geplanten Ausführungsart der vorgesehenen Arbeiten mit berücksichtigt.

Insbesondere bei Gründungsverfahren, welche einen Einfluss auf den Wasserhaushalt haben oder mit einem Erschütterungseintrag verbunden sind, sollte diese Unterlage unbedingt erstellt werden, um sich vor etwaigen Schäden und Regressansprüchen abzusichern. 

 

RSM Ingenieure GmbH – Baugrube Siegen

Beweissicherung

Wir führen die Beweissicherung von Bestandsgebäuden, Straßen, Wegen, Leitungen und Schachtbauwerken durch. Dabei erstellen wir eine Bilddokumentation mit detaillierten Aufnahmen des Zustandes mit ausführlichem Bericht zu den Feststellungen.

Wir dokumentieren bei diesen Aufnahmen die Rissbreiten im Detail halten sie im Bericht fest.

Natürlich finden all diese Maßnahmen unter Berücksichtigung der Randbedingungen aus der Gebäudestatik, dem anstehenden Boden, möglichen Grundwasserschwankungen und zusätzlichem Verkehr wie Straße und Bahn.

Diese Unterlage schützt den Bauherrn vor unberechtigten Regressansprüchen und schafft eine Vertrauensbasis zu potentiellen Nachbarn, um diese gerade in Bezug auf „sein Gebäude“ in die Baumaßnahmen mit einzubinden.
Hier sollte vorausschauend zumindest eine Begehung vor der Ausführung, sowie je nach Umfang zusätzlich während der Arbeiten und unbedingt nach Fertigstellung der Gesamtleistung erfolgen.

Lückenbebauung

Gerade bei geplanten Lückenbebauungen sind einige Besonderheiten zu berücksichtigen. Um das Verständnis der Nachbarn für die Notwendigkeit der Baumaßnahmen zu gewinnen, ist es sinnvoll diese frühzeitig ins Bauvorhaben mit einzubeziehen. Wissen die Nachbarn über die geplanten Maßnahmen Bescheid, können mögliche Einschränkungen oder Verzögerungen beim Bau vermieden werden.

Um möglichst früh Planungssicherheit zu erhalten, sollte zeitnah eine nachbarschaftsrechtliche Vereinbarung erwirkt werden. Wir erstellen hierfür schlüssige und nachvollziehbare Konzepte mit statischen Vorbemessungen, die bei den Vereinbarungen fachlich unterstützen und die Inhalte auch für Laien klar und begreiflich machen.

RSM Ingenieure GmbH – Lückenbebauung